03.05.05.20z (Baden-Württemberg) Zubereiten von Speisen und Getränken
- Laufende Nr
- 124
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- 03.05
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- 03.05.05.20z
- ORGEINHEIT
- Werksverpflegung
- UNB
- Personalwesen
- AUFGFAM
- Küche
- ERAAA
- Zubereiten von Speisen und Getränken
- Tarifgebiet
- Baden-Württemberg
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- 8
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Nicht abgestimmtes zusätzliches Niveaubeispiel des Verbandes!
Planen und Vorbereiten der Lebensmittelversorgung
Erstellen von Speiseplänen unter ernährungswissenschaftlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Planen von Einkauf und Bevorratung von Lebensmitteln / Zutaten nach wirtschaftlichen und hygienischen Gesichtspunkten. Informationen einholen. Besprechen der Konditionen, Preise und Lieferbedingungen von gängigen Lebensmitteln / Zutaten. Beraten von (internen) Kunden bei der Planung von Veranstaltungen in küchenrelevanten Fragen.
Vorbereiten der Lebensmittel
Beschaffen und sachgemäßes Einlagern (lassen) aller Arten von Lebensmitteln unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften und Regeln. Wareneingangskontrolle unter Beachtung von Preis, Frische, Qualität und Verwendungsmöglichkeiten. Klären von Abweichungen. Zu verarbeitende Lebensmittel fachgerecht zurichten.
Zubereiten und Ausgeben von Lebensmitteln
Zubereiten aller Arten von Speisen und Getränken nach ernährungswissenschaftlichen, hygienischen, wirtschaftlichen und geschmacklichen Richtlinien unter Zuhilfenahme aller Arten von Küchenwerkzeugen und Geräten unter Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorschriften. Anrichten und im Bedarfsfall ausgeben der Mahlzeiten zu den vorgegebenen Zeiten.
Reinigung und Wartung
Einwandfreie Funktion aller benötigten Geräte und Maschinen sowie die Einhaltung der Lebensmittelvorschriften sicherstellen.
Einweisen von Hilfspersonal und Einsatzplanung
(optional)
Anleiten und Unterweisen von Mitarbeitern mit geringerer Erfahrung bzw. Qualifikation (z.B. Küchenhilfspersonal). Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation einsetzen. Arbeitsausführung überwachen. Arbeitsergebnis prüfen. Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorschriften sicherstellen. Die Mitarbeiter bei der Verbesserung ihrer Arbeitsprozesse unterstützen.
Für alle Küchen- und Kantinentätigkeiten gilt die Einhaltung der geltenden Hygiene- und Lebensmittelrechtsvorschriften
als verbindlich!
BBG
| Stufe | Punkte | |
|---|---|---|
| Wissen und Können A Anlernen | A | |
| B Ausbildung | Die Planung, Vorbereitung und Zubereitung aller Arten von Lebensmitteln sowie die fachgerechte Nutzung aller Geräte und Werkzeuge erfordert ein Wissen und Können wie es üblicherweise durch eine 3- bis 3 ½-jährige Berufsausbildung, i.d.R. als Koch / Köchin, vermittelt wird. B2 | 13 |
| E Erfahrung | Die Planung und Organisation der Lebensmittelversorgung sowie die Beratung von Kunden bei der Planung von Veranstaltungen in küchenrelevanten Fragen erfordert eine Erfahrung von einem Jahr. E1 | 1 |
| D Denken | Die Planung, Vorbereitung und Zubereitung aller Arten von Lebensmitteln sowie die fachgerechte Nutzung aller Geräte und Werkzeuge erfordern die Anwendung standardisierter Lösungswege. D2 | 3 |
| H Handlungsspielraum / Verantwortung | Für die Erstellung der Speisepläne sowie der Zubereitung der Speisen ist Handlungsspielraum bei einzelnen Teilaufgaben erforderlich. H3 | 5 |
| K Kommunikation | Das Aushandeln der Konditionen, Preise und Lieferbedingungen von gängigen Lebensmitteln / Zutaten, die Beratung von Kunden bei der Planung von Veranstaltungen in küchenrelevanten Fragen erfordert Abstimmung in routinemäßigen Einzelfragen. K2 | 3 |
| F Mitarbeiterführung | (optional) Das Führen der Küchenhilfskräfte erfordert das Erteilen von Anweisungen unter konstanten, überschaubaren Rahmenbedingungen und Zielen. F1 | |
| Summe Punkte | 27 |